Straßenbenützungsbeitrag:
wenn Jahresabgabe: 15.2.
wenn monatliche Abgabe: am 15. des
zweitfolgenden Monats
Normverbrauchsabgabe:
am 15. des zweitfolgenden Monats
Elektrizitätsabgabe:
am 15. des zweitfolgenden Monats
Erdgasabgabe:
am 15. des zweitfolgenden Monats
Umsatzsteuer:
am 15. des zweitfolgenden Monats
wenn Gesamtbetrag im vorangegangenen
Kalenderjahr weniger als € 22.000
(ATS 300.000,-) dann vierteljährliche
Abgabe am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.